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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in (in Folge kurz "AG") und der Auftragnehmer:in, Compliance 2b GmbH (in Folge kurz "AN"), insbesondere auch über die Website www.hinweismanagement-serviceportal.org abgeschlossene Verträge, inklusive der Nutzung der Webseiten und sonstigen Dienste der AN (in Folge kurz "Dienste"), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

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1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

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1.3 Mit dem Zugriff auf die bzw. der Nutzung der Dienste erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden und stimmen ihnen verbindlich zu. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen einverstanden sind, dürfen Sie nicht auf die Site zugreifen bzw. die Dienste nutzen. Lesen Sie diese Bedingungen bitte sorgfältig durch, bevor Sie auf unsere Site zugreifen bzw. die Dienste nutzen oder Produkte kaufen. In diesen Bedingungen erfahren Sie, wer wir sind, wie wir Produkte an Sie verkaufen, wie Sie den Kaufvertrag widerrufen können und was Sie bei Problemen tun können.

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1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der AG sind ungültig, es sei denn, diese werden von der AN ausdrücklich schriftlich bestätigt.

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1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2 Umfang des Services / Stellvertretung

2.1 Die AN bietet unterschiedliche Services für Unternehmen an. Der Umfang eines konkreten „Beratungsauftrages“, etwa zur Analyse und Bearbeitung eines Hinweises, wird immer im Einzelfall und bezüglich des konkreten Bearbeitungsinhaltes individuell vertraglich vereinbart. 

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2.2 Sofern der/die AG das Service „HinweisManagement SerivcePortal“ (in Folge kurz "HMSP") von der AN bezieht, erbringt die AN im Zusammenhang mit diesem Service die zwei Dienstleistungen der „Hinweisannahme“ und der „Hinweisverwaltung und Weiterleitung der Hinweisinhalte an den/die AG“:

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2.3 Hinweisannahme
Die Dienstleistung „Hinweisannahme“ umfasst die zur Verfügungstellung eines internen Meldekanals für den österreichischen Markt und die Entgegennahme von Hinweisen. Der/die AG erhält von der AN im Rahmen des abonnierten HMSP einen Link zur Hinweisabgabe, zusammen mit einer CompanyID (eindeutige Identifikationsnummer für den AG). Beides ist von der/dem AG an die von ihr definierten Stakeholder weiterzuleiten, damit potentielle Hinweisgebende den Service gemäß den gesetzlichen Vorgaben nutzen können. An wen der Link und die CompanyID verteilt wird, liegt nicht im Aufgabengebiet der Compliance 2b GmbH.

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2.4 Hinweisverwaltung und Weiterleitung der Hinweisinhalte an den/die AG           
Bei der Dienstleistung „Hinweisverwaltung und Weiterleitung der Hinweisinhalte an den/die AG“ werden die eingelangten Hinweise in der Hinweisgeberplattform ACT4 des AN verwaltet. Langen Hinweise für den/die AG ein, werden die Inhalte von der AN innerhalb von längstens zwei Werktagen an die angegebene Kontaktperson des/der AG im PDF-Format oder mündlich weitergeleitet. Die Einhaltung der Empfangsbestätigung an die Hinweisgebenden nach dem HSchG innerhalb von sieben Kalendertagen wird durch die AN an die Hinweisgebenden erfüllt.

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2.5 Beratungsauftrag
Die AN verpflichtet sich, bei einem Beratungsauftrag auch über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der AG Bericht zu erstatten.

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2.6 Den Schlussbericht des Beratungsauftrages erhält der/die AG in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

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2.7 Die AN ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

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2.8 Separate Ersteinschätzung von Hinweisen            
Bei Buchung einer separaten „Ersteinschätzung des Hinweises“ wird ein Pauschalhonorar verrechnet. Die Leistung umfasst eine erste Beurteilung der Kategorie des Hinweises, mögliche Handlungsempfehlungen und empfohlene nächste Analyseschritte sowie 1 Benutzerkennung für die/den AG für diesen Hinweis im Hinweismanagementsystem der AN. Klarstellend wird festgehalten, dass die Empfehlungen keine rechtliche Auskunft darstellen.

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2.9 Es obliegt dem/der AG nach der Ersteinschätzung, ob der Hinweis selbst und ohne Unterstützung der AN weiterverfolgt, die Daten im Hinweismanagementsystem der AN speichert, oder ob ein Beratungsauftrag zur Unterstützung der Hinweisbearbeitung individuell mit der AN vereinbart wird.

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2.10 Sonstiges
Die AN ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Beauftragung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die AN selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der AG.

 

2.11 Der/die AG verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die AN zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten beim AG bedient. Der/die AG wird diese Personen und Gesellschaften nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die AN anbietet.

 

3 Nutzung und Produktkäufe über die Website

3.1 Gewisse Leistungen können auch direkt über die Website www.hinweismanagement-serviceportal.org bestellt werden. Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen: (i) sind Sie dafür verantwortlich, die Artikelbeschreibung vollständig zu lesen, bevor Sie verbindlich ein Angebot legen oder annehmen, und (ii) der Abschluss einer Bestellung auf der Site (durch Abschluss eines Bezahlvorgangs über den Button „Jetzt Kaufen“) stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag für den Kauf des entsprechenden Produktes dar, es sei denn die vorliegenden Bedingungen oder die Informationen im Bestellablauf sehen etwas anderes vor.

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3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise jederzeit zu ändern und unbeabsichtigt auftretende Preisfehler zu korrigieren. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Preis für Produkte und Dienstleistungen, die Sie schon davor gekauft haben. Beim Bezahlen wird Ihnen eine Übersicht über alle Produkte angezeigt, die Sie in den Warenkorb gelegt haben. Die Übersicht umfasst die wesentlichen Eigenschaften jedes Produkts sowie den Gesamtpreis für alle Produkte, die geltenden Umsatzsteuer (USt.)/Mehrwertsteuer (MwSt.) und ggf. die Versandkosten. Auf der Bezahlseite haben Sie auch die Möglichkeit, die Produkte und Mengen zu überprüfen und, falls nötig, zu ändern, zu entfernen oder zu korrigieren. Sie können auch über die Bearbeitungsfunktion noch etwaige Eingabefehler erkennen und korrigieren, bevor Sie Ihre endgültige verbindliche Bestellung aufgeben. Alle angegebenen Lieferfristen gelten ab Erhalt Ihrer Zahlung des Kaufpreises. Wenn Sie auf den Button „Jetzt Kaufen“ klicken, erteilen Sie einen verbindlichen Auftrag zum Kauf der aufgeführten Produkte zum angegebenen Preis. Zum Abschluss des Bestellvorgangs über den Button „Jetzt Kaufen“ müssen Sie vorher diese Bedingungen als rechtsverbindlich für Ihren Auftrag anerkennen, indem Sie das entsprechende Kästchen anklicken.

 

3.3 Die rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Produkte ist erst geschlossen, wenn wir Ihnen per E-Mail eine Annahmeerklärung übermitteln oder die Produkte an Sie versenden. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Auftrag nicht anzunehmen. Dies gilt nicht in Fällen, in denen wir eine Zahlungsmethode anbieten – und Sie diese Zahlungsmethode für Ihren Auftrag wählen –, bei der sofort bei Übermittlung Ihres Auftrags ein Zahlungsvorgang eingeleitet wird (z. B. elektronische Überweisung oder Echtzeitüberweisung über PayPal, Giropay, Paydirekt).

 

3.4 Der Kaufvertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Nach Vertragsabschluss werden die Vertragsbedingungen bei uns aufbewahrt, Sie haben dann keinen Zugriff mehr darauf.

 

3.5 Sie können eine bevorzugte Zahlungsmethode für die Zukunft speichern. In diesem Fall speichern wir diese Zahlungsangaben gemäß den geltenden Branchenstandards, falls vorhanden (z. B. PCI-DSS). Sie können Ihre gespeicherte Karte anhand ihrer letzten vier Ziffern identifizieren.

 

3.6 Die Gebühren für die angebotenen Dienstleistungen werden vor Leistungsbeginn im Voraus fällig. Für den Fall, dass die Zahlung für die angebotenen Dienstleistungen offline erfolgen soll, verpflichten Sie sich hiermit, die Zahlung in voller Höhe vor dem geplanten Zeitpunkt des Termins zu senden. Wir behalten uns das Recht vor, die Bereitstellung der angebotenen Dienstleistungen jederzeit zurückzuhalten, wenn dafür keine Zahlung eingegangen ist.

 

3.7 Die Dienstleistungen enthalten ggf. Links, über die Sie die Site verlassen können. Sofern nicht anders angegeben, stehen die verlinkten Seiten nicht unter unserer Kontrolle, und wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte verlinkter Seiten, für Links, die auf einer verlinkten Seite enthalten sind, oder für Änderungen oder Aktualisierungen solcher Seiten. Wir sind nicht verantwortlich für Übertragungen, die von einer verlinkten Website empfangen werden. Links zu Websites Dritter werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Die Tatsache, dass wir Links zu anderen Websites hinzugefügt haben, bedeutet nicht, dass wir deren Eigentümer oder deren Inhalt gutheißen.

 

4 Mitgliedskonto auf unserer Website

4.1 Um auf bestimmte Bereiche und Funktionen unserer Website zuzugreifen und diese zu nutzen, müssen Sie sich zuerst anmelden und ein Konto erstellen („Mitgliedskonto“). Sie müssen bei der Registrierung Ihres Mitgliedskontos richtige und vollständige Angaben machen.

 

4.2 Wenn eine andere Person als Sie selbst auf Ihr Mitgliedskonto und/oder Ihre Einstellungen zugreift, kann sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Aktionen ausführen und z. B. Änderungen an Ihrem Mitgliedskonto vornehmen. Daher raten wir Ihnen dringend, die Anmeldedaten für Ihr Mitgliedskonto sicher aufzubewahren. Bei derartigen Aktivitäten kann davon ausgegangen werden, dass sie für Sie und in Ihrem Namen erfolgt sind und Sie können alleinverantwortlich für diese Aktivitäten sein, die im Rahmen Ihres Mitgliedskontos erfolgen – unabhängig davon, ob Sie ausdrücklich von Ihnen autorisiert wurden oder nicht – sowie für sämtliche Schäden, Ausgaben und Verluste, die sich hieraus ergeben. Sie sind für Aktivitäten im Zusammenhang mit Ihrem Mitgliedskonto in der beschriebenen Weise haftbar, wenn Sie die Nutzung Ihres Mitgliedskontos fahrlässig ermöglicht haben, indem Sie die angemessene Sorgfalt beim Schutz Ihrer Anmeldedaten außer Acht gelassen haben.

 

4.3 Ihr Mitgliedskonto ist nur für Sie sichtbar und nicht für andere User.

 

4.4 Sie können Ihr Mitgliedskonto über eine dafür vorgesehene Website erstellen und darauf zugreifen oder über eine Drittanbieter-Plattform wie Facebook (das „Social-Network-Konto“). Wenn Sie sich über ein Konto einer Drittanbieter-Plattform anmelden, erteilen Sie uns hiermit Zugriff auf bestimmte Informationen über Sie, die in Ihrem Social-Network-Konto gespeichert sind.

 

4.5 Wir können Ihren Zugriff auf das Mitgliedskonto dauerhaft oder vorübergehend sperren oder aussetzen, ohne Haftungsansprüche Ihrerseits, um uns, unsere Site und unsere Dienstleistungen oder andere Nutzer zu schützen, wenn Sie beispielsweise Bestimmungen dieser Bedingungen oder anwendbares Recht bzw. Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Site oder Ihres Mitgliedskontos verletzen. Dies kann ohne Vorankündigung erfolgen, wenn die Umstände unverzügliches Handeln erfordern; in diesem Fall werden wir Sie so schnell wie möglich darüber informieren. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Ihr Mitgliedskonto unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist per E-Mail zu kündigen, wenn wir beispielsweise unser Programm für Mitgliedskonten einstellen. Sie können jederzeit die Nutzung einstellen und die Löschung Ihres Mitgliedskonto verlangen, indem Sie uns kontaktieren (office@compliance2b.com).

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5 Aufklärungspflicht der AN / Vollständigkeitserklärung

5.1 Der/die AG sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

 

5.2 Der/die AG wird den/die AN auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

 

5.3 Der/die AG sorgt dafür, dass dem/der AN auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der AN bekannt werden.

 

5.4 Der/die AG ist für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verpflichtet und hat beispielsweise die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der AN von dieser zu informieren.

 

5.5 Bei Nichterfüllung dieser Mitwirkungs- und Beistellpflicht gewährt die AN dem dem/der AG eine angemessene, maximal 14-tägige Nachfrist zur Abhilfe und nachträglichen Pflichterfüllung. Entstehen durch die nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Mitwirkung und/oder Beistellung des/der AG Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann die AN – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – die Vergütung dieser verlangen und der AG ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die AN wegen Verzögerung und/oder Mehraufwand geltend zu machen. Derartige aus der Sphäre des/der AG resultierende Verzögerungen und/oder Bedarf an Mehraufwand hindert die AN nicht an der ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Unterlässt der/die AG seine Verpflichtung trotz Nachfristsetzung ist die AN berechtigt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Diesfalls wird das bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des/der AG auflaufende Entgelt mit der Vertragsauflösung automatisch fällig.

 

6 Sicherung der Unabhängigkeit

6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

6.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen der AN zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der AG auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

6.3 Der/Die AG darf weder direkt noch indirekt Mitarbeiter der AN anwerben, abwerben, beschäftigen oder anderweitig in Anspruch nehmen, weder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses noch auf freiberuflicher Basis. Jede Verletzung berechtigt die AN zur Geltendmachung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200.000,-.

 

7 Schutz des geistigen Eigentums

7.1 Die Urheberrechte an den von der AN und ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der AN. Sie dürfen vom/von der AG während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke nicht-exklusiv verwendet werden. Die AG ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der AN zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, zu bearbeiten, subzulizensieren oder anderweitig zu nutzen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der AN – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

 

7.2 Der Verstoß der AG gegen diese Bestimmungen berechtigt die AN zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

8 Gewährleistung

8.1 Die AN ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den/die AG hievon unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen ab Entdecken des Mangels, in Kenntnis setzen.

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8.2 Dieser Anspruch des/der AG erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8.3 Die Dienstleistungen, unsere geistigen Eigentumsrechte und sämtliche Informationen, Materialien und Inhalte, die im Zusammenhang damit über die Website zur Verfügung gestellt und den Nutzern kostenfrei zugänglich gemacht werden, werden ohne Mängel- und Verfügbarkeitsgewähr und ohne Gewährleistungen jeglicher Art, ausdrücklich oder stillschweigend (Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck oder Gewährleistungen in Bezug auf die Sicherheit, Verlässlichkeit, Aktualität, Genauigkeit und die Performance unserer Dienstleistungen, u. a.) bereitgestellt – mit Ausnahme von Fällen böswilliger Nichtoffenlegung von Mängeln. Wir gewährleisten nicht, dass kostenlose Dienstleistungen ohne Unterbrechung und fehlerfrei zur Verfügung gestellt werden oder dass sie Ihren Anforderungen entsprechen. Der Zugang zu den Dienstleistungen und der Site kann aufgrund von Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Aktualisierungen ausgesetzt oder eingeschränkt werden. Die Gewährleistung für angebotene Dienstleistungen, die Sie bei uns wie im Abschnitt „Gewährleistung“ für angebotene Dienstleistungen oben ausgeführt bestellt haben, bleibt davon unberührt.

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9 Leistungsstörungen

9.1 Die AN bemüht sich um permanenten und lückenlosen Zugang zur Dienstleistung „Hinweisannahme“ über den zugeordneten Link, insbesondere in den Kernzeiten (werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr). Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Wartungsarbeiten - in der Regel außerhalb der Kernzeiten – oder durch akute Sicherheitsmaßnahmen sowie nicht von der AN zu vertretenden Ereignissen zu gelegentlichen Unterbrechungen des Angebots kommt.

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9.2 Die Durchführung der Service- und Supportleistungen durch AN erfolgt innerhalb der normalen Arbeitszeiten. Support erfolgt via Telefon und E-Mail. Supportantwortzeiten sind mit einem österreichischen Werktag vereinbart. Supportzeiten sind zu den Kernzeiten der AN angesetzt: montags bis donnerstags jeweils von 9:00 bis 17.00 Uhr (CEST) und freitags jeweils 9:00 bis 13.00 Uhr (CEST).

 

9.3 Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.

 

9.4 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

 

9.5 Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per E-Mail dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.

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9.6 Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Daten via Hard- oder Softwareprodukten vom AN an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.

 

10 Haftung / Schadenersatz

10.1 Die AN haftet dem/der AG für Schäden – ausgenommen für Personenschäden oder im Fall von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der AN beigezogene Dritte zurückgehen.

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10.2 Die AN übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aufgrund von verhängten Strafen.

 

10.3 Schadenersatzansprüche des/der AG können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

 

10.4 Der/die AG hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der AN zurückzuführen ist.

 

10.5 Sofern die AN die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die AN diese Ansprüche an den/die AG ab. Der/die AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

11 Höhere Gewalt

11.1 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

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12 Geheimhaltung / Datenschutz

12.1 Die AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

 

12.2 Die AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Die AN verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der AG erhält.

 

12.3 Weiters verpflichtet sich die AN, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kund:innen des/der AG, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

12.4 Die AN ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen Sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

12.5 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

 

12.6 Die AN ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die AG leistet der AN Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

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12.7 Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird separat bereitgestellt.

 

13 Vergütung

13.1 Die konkrete Vergütung ist im Einzelfall vereinbart.

 

13.2 Bei Abschluss eines monatlichen oder jährlichen Abonnements des HMSP sind Zahlungen bei Vertragsabschluss jährlich bzw. monatlich im Voraus zu leisten.

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13.3 Ersteinschätzungspauschalen sind vor Leistungserbringung zu bezahlen. Sie sind mit dem Tag der Buchung/Beauftragung fällig.

 

13.4 Sonstige Beratungsleistungen werden nach Stunden verrechnet. Nach Erbringung der vereinbarten Stunden oder Erfüllung des Auftragsgegenstandes verrechnet die AN ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der AG und der AN. Die AN ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die AN fällig.

 

13.5 Die AN wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

 

13.6 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der AN vom/von der AG zusätzlich zu ersetzen.

 

13.7 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten der AN liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die AN, so behält die AN den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die AN bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

 

13.8 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die AN von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

14 Elektronische Rechnungslegung

14.1 Die AN ist berechtigt, dem/der AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die AG erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die AN ausdrücklich einverstanden.

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15 Dauer des Vertrages

15.1 Mitgliedschaften (Abonnements) werden für die Dauer von einem Monat bzw. ein Jahr ab Kauf abgeschlossen und werden automatisch verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt. Monatliche Abonnements können jeweils am Ende eines Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Monat nur 15 Tage. Jährliche Abonnements sind per Ende des Vertragsjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündbar. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht verlängern sich monatliche Abonnements um einen weiteren Monat und jährliche Abonnements um ein weiteres Jahr.

 

15.2 Nach Beendigung des Abonnements ist der/die AG zur Entfernung des Links zum HinweisManagement ServicePortal, verpflichtet. Hinweise, die während der Dauer des Abonnements eingelangt sind, werden in PDF-Format an den/die AG übermittelt. Nach Beendigung des Abonnements trägt der/die AG Sorge für die Archivierung der Hinweise und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen iZm den Hinweisen. User-Zugänge der, durch den/die AG benannten Vertreters, zum HinweisManagement ServicePortal werden mit Zeitpunkt der Kündigung entzogen.

 

15.3 Die AN löscht längstens drei Monate nach Kündigung des Abonnements Dokumente und personenbezogene Daten zu den erhaltenen Hinweisen, sofern die AN nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrung werden Geschäftsunterlagen zur Auftragserfüllung, durch die AN 7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres jedenfalls aufbewahrt.

 

15.4 Bei Ersteinschätzungspauschalen und Beratungsleistungen endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts/Erbringung der vereinbarten Leistung und der entsprechenden Rechnungslegung.

 

15.5 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der AN weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der AN eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

16 Schlussbestimmungen

16.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

16.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

16.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort für die Dienstleistungen ist der Ort der beruflichen Niederlassung der AN. Für etwaige Streitigkeiten ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht für 1070 Wien zuständig.

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