Es wurde nachgewiesen, dass folgende
Anforderungen laut Hinweisgeberschutzgesetz erfüllt sind:
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Hinweisannahme für ein dezidiertes Unternehmen (Firmenbuchnummer)
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Abgabe des Hinweises nur für die im Gesetz definierten Kategorien
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Hinweise können anonym oder namentlich anhand einer dezidierten email-Adresse abgegeben werden
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Validierung der email-Adresse
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Datenübertragung erfolgt immer verschlüsselt
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Möglichkeit mit dem Hinweisgebenden Informationen / Nachrichten auszutauschen (anonym oder namentlich)
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Information des Hinweisgebenden, dass sein Hinweis beim Unternehmen eingegangen ist (innerhalb von 7 Tagen)
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die Hinweisgebenden können die Inhalte ihres Hinweises jederzeit einsehen
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die Hinweisgebenden können die Inhalte ihres Hinweises nach der Abgabe als pdf downloaden
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die Hinweisgebenden können ihren Hinweis jederzeit ergänzen oder berichtigen
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die Hinweisgebenden können auch Dokumente, Bilder und Videos übermitteln
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die Hinweisgebenden sind Verantwortliche gemäß DSGVO und können ihre Informationen jederzeit löschen
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den Hinweisgebenden kann innerhalb von 3 Monaten die Information zu den Folgemaßnahmen übermittelt werden
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Die Hinweise werden in einer Datenbank verschlüsselt und mit Zugriffsschutz nach dem need-to-know-Prinzip gespeichert