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Es  wurde nachgewiesen, dass folgende
Anforderungen laut Hinweisgeberschutzgesetz erfüllt sind:
  • Hinweisannahme für ein dezidiertes Unternehmen (Firmenbuchnummer)

  • Abgabe des Hinweises nur für die im Gesetz definierten Kategorien 

  • Hinweise können anonym oder namentlich anhand einer dezidierten email-Adresse abgegeben werden

  • Validierung der email-Adresse

  • Datenübertragung erfolgt immer verschlüsselt

  • Möglichkeit mit dem Hinweisgebenden Informationen / Nachrichten auszutauschen (anonym oder namentlich)

  • Information des Hinweisgebenden, dass sein Hinweis beim Unternehmen eingegangen ist (innerhalb von 7 Tagen)

  • die Hinweisgebenden können die Inhalte ihres Hinweises jederzeit einsehen

  • die Hinweisgebenden können die Inhalte ihres Hinweises nach der Abgabe als pdf downloaden 

  • die Hinweisgebenden können ihren Hinweis jederzeit ergänzen oder berichtigen

  • die Hinweisgebenden können auch Dokumente, Bilder und Videos übermitteln

  • die Hinweisgebenden sind Verantwortliche gemäß DSGVO und können ihre Informationen jederzeit löschen

  • den Hinweisgebenden kann innerhalb von 3 Monaten die Information zu den Folgemaßnahmen übermittelt werden

  • Die Hinweise werden in einer Datenbank verschlüsselt und mit Zugriffsschutz nach dem need-to-know-Prinzip gespeichert

ZERTIFIKAT

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