Whistleblower
Richtlinie -
Eine weitere Sorge für KMU?
Hinweisgeberschutzgesetze betreffen kleine und mittlere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und stellen sie vor neue Herausforderungen.
Unternehmen müssen:
- Kompetenz im Unternehmen aufbauen
- Prozesse anpassen
- Ressourcen bereitstellen
- Richtlinien erstellen
Dafür fehlen oft die Zeit und die notwendigen Ressourcen
Was können Unternehmen tun?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Anforderungen der Whistleblower Richtlinie und der damit zusammenhängenden Gesetze zu erfüllen. Wir haben all diese Möglichkeiten analysiert und festgestellt, dass es speziell für KMU noch nicht die perfekte Lösung gibt.
Deswegen haben wir das HinweisManagement ServicePortal (HMSP) entwickelt, das speziell an die Bedürfnisse der Unternehmen im Mittelstand ausgerichtet ist. Egal ob sie eine Lösung für Whistleblowing Österreich, Whistleblowing Deutschland oder Whistleblowing in anderen Ländern suchen - bei uns sind Sie richtig!
HMSP - die Lösung
ohne Kopfschmerzen
Speziell an die Bedürfnisse
der kleinen und mittelständischen Unternehmen angepasst.
Sie wollen
sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren?
Sie haben keine Ressourcen?
Sie haben ein begrenztes Budget?
Sie wollen eine gesetzeskonforme Lösung?
Sie wollen keine Kompetenz im Unternehmen aufbauen?
Sie erwarten wenige Hinweise?
Dann ist HMSP
genau das Richtige
für Sie.
einfach - sofort - mühelos
Über das HinweisManagement ServicePortal (HMSP) erhalten Unternehmen ein
qualifiziertes, fachgerechtes und unabhängiges Service,
mit dem sie ohne Aufwand und zu geringen Kosten die Whistleblower Richtlinie und länderspezifische Hinweisgeberschutzgesetze im deutschsprachigen Raum gesetzeskonform erfüllen.
Keine Installation nötig
Service für Mitglieder,
keine Software
Keine Ressourcen nötig
Ihr Aufwand:
1 Klick und 1 E-Mail - das war's
Keine Expertise nötig
Gesetzeskonform,
von Fachexperten entwickelt und betrieben
Das Beste am HMSP -
Sie zahlen nur für das, was Sie (ver)brauchen
Solange keine Hinweise kommen, zahlen Sie nur eine geringe Gebühr für die Bereitstellung des Meldekanals. Erst wenn ein Hinweis einlangt, wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.